Energieberatung Benkert – Energieausweis Rosenheim und Raubling

Leistungen


Unabhängige Energieberatung

Energieausweis

für Wohngebäude nach GEG
für Nichtwohngebäude, Gewerbebauten nach GEG
Energiebedarfsausweise nach DIN 18599

Erforderlich bei:
Neubau
Verkauf
Neuvermietung

ISFP — Individueller Sanierungsfahrplan

Erstellen des ISFP

für Wohngebäude
ISFP gefördert vom Bundesamt BAFA

Weitere Informationen unter
www.bafa.de

Die Förderung beträgt derzeit 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Stand 08/2026

Initialberatung vor Ort

Initialberatung — Eine Energieberatung vor Ort

über energetische Sanierungsmöglichkeiten der Gebäudehülle
über Heizungswahl
über Fördermittel
ein ca. einstündiges Gespräch vor Ort

Kostenlose Bürgersprechstunden in Rosenheim

Bürger-Beratungen

durch den GIH-Bayern e.V.
im Landratsamt Rosenheim

über energetische Sanierungsmöglichkeiten der Gebäudehülle
über Heizungswahl
über Fördermittel
ein ca. einstündiges Gespräch telefonisch
einmal monatlich
Anmeldung erforderlich im Landratsamt

Energieberatung vor Ort

Ich nehme Ihr Haus unter die Lupe!

Anhand der Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für Ihr Gebäude und einem persönlichen Gespräch bekomme ich den besten Einblick in Ihre Situation und kann sinnvolle Modernisierungsempfehlungen ermöglichen.

Im Energieausweis sehen Sie die derzeitige Effizienzklasse im Istzustand. Welche Effizienzklasse Sie durch die Modernisierungen erreichen würden, stelle ich kurz schriftlich dar. Auch auf Fördermöglichkeiten wird eingegangen.

Diese Beratung empfehle ich, wenn Ihnen die Initialberatung zu wenig ist und der ISFP zu umfangreich wäre.

Radon-Messung

Ich nehme Ihr Haus unter die Lupe!

Schützen Sie Ihr Zuhause: Professionelle Radon-Kurzzeitmessung

Radon ist ein radioaktives Gas.
Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Radon-Kurzzeitmessung direkt bei Ihnen vor Ort an. Der Termin dauert nur etwa eine Stunde und beinhaltet eine umfassende Beratung zum Thema Radon. Besonders Bewohner älterer Gebäude in Bergnähe sollten aufmerksam sein, da hier das Risiko für erhöhte Radonwerte deutlich höher ist. Nutzen Sie diese Gewissheit für die Gesundheit Ihrer Familie.

Messungen nur in den Wintermonaten ab November bis März.

LCA Lebenszyklusanalyse

LCA nach QNG

Nachhaltigkeit im Neubau
Berechnung einer Lebenszyklusanalyse nach QNG
für folgende Förderprogramme:

Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF)
— biete ich derzeit nicht an —

Thermographierte Jurte mit Baum

Profil


Veronika Benkert

Veronika Benkert

Dipl.-Ing. (FH)

Freiberufliches Ingenieurbüro für Energieberatung seit Anfang 2004

Selbständig – keine Mitarbeiter – viele Kollegen im Netzwerk

  • 2001 Abschluss Studium Bauingenieurwesen Fachhochschule München
  • Erfahrung seit 1998 im väterlichen Ingenieurbüro Hans Peter Benkert für Baustatik
  • Erstellen von Wärmeschutznachweisen seit 1998
  • 2003 Ausbildung zum Energieberater an der HWK München
  • Zahlreiche Projekte seit 1998 überwiegend im Wohnungsbau
  • 2007 Weiterbildung für den Nichtwohnungsbau nach DIN 18599 bei der eza!
  • Zahlreiche Weiterbildungen im Seminarangebot des Bayernenergie e.V.
  • 2012 Eintragung in die Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de
  • 2024 LCA-Bilanzierung gemäß QNG bei iwpro
  • 2025 Integration von Radonmessungen in der Energieberatung
  • zahlreiche Weiterbildungs-Webinare bei GIH-Bayern unter anderem KI-Anwendung

Großprojekte, Blower-Door-Messungen (Luftdichtheitsprüfung) und Thermographieaufnahmen in Zusammenarbeit mit zuverlässigen Kollegen.

gemeinsam den Klimawandel bremsen

FAQ


Der Energieausweis ist quasi der „TÜV“ für Ihr Haus. Er zeigt auf einen Blick, wie es um die Energieeffizienz steht und welche Energieträger (fossil oder erneuerbar) genutzt werden. Gültig ist das Dokument immer für zehn Jahre.
Für Eigentümer wichtig zu wissen: Laut Gesetz (GModG früher GEG) müssen Sie den Ausweis bei Besichtigungen von sich aus vorzeigen und die wichtigsten Eckdaten schon in die Anzeige schreiben.


Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Modernisierungsempfehlungen geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten.


Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis basiert auf den echten Daten der letzten drei Jahre und spiegelt das bisherige Heizverhalten wider. Der
Bedarfsausweis hingegen nimmt die Bausubstanz unter die Lupe und berechnet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzer.
Den Bedarfsausweis können wir für jedes Gebäude ausstellen. Der
Verbrauchsausweis ist hingegen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ob diese bei Ihnen erfüllt sind, klären wir gerne vorab gemeinsam ab.


Kurz gesagt: Fast jeder, der eine Immobilie besitzt, baut oder bewegt. Das
Gebäudenergiengesetz (GEG) gibt hier klare Leitplanken vor, damit Transparenz am Immobilienmarkt herrscht.
In diesen Fällen ist der Ausweis Pflicht:
Verkauf & Vermietung: Planen Sie einen Mieterwechsel oder den Verkauf Ihres Objekts? Dann müssen Sie potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Neubau: Wenn Sie neu bauen, ist der Energieausweis fester Bestandteil der Fertigstellung. Er dokumentiert, dass Ihr neues Zuhause die modernen energetischen Standards erfüllt.
Wichtig im Vorfeld, also vor Baubeginn ist ein GEG-Nachweis zu erstellen.
Sanierungen: Bei größeren energetischen Sanierungen oder Umbauten wird oft ein neuer Ausweis fällig.





Nicht nur für das klassische Eigenheim oder die Mietwohnung ist der Energieausweis ein Thema. Auch bei
Nichtwohngebäuden – also Bürogebäuden, Ladenlokalen oder Werkstätten – gelten klare Regeln.
Gleiche Pflichten, andere Details:
Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie bei Wohngebäuden: Sobald Sie eine Gewerbeimmobilie
verkaufen, vermieten oder verpachten, müssen Sie den Energieausweis proaktiv vorzeigen. Die Informationen zur Energieeffizienz gehören auch hier bereits in die Immobilienanzeige.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied:
Während es bei Wohngebäuden oft um Heizung und Warmwasser geht, fließen bei Nichtwohngebäuden zusätzliche Faktoren wie
Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung in die Bewertung ein.
Es wird nach DIN 18599 im Einzonenmodell (Einzoner) oder auch im Mehrzonenmodell (Mehrzoner) billanziert.